Der öffentliche Notar wird vom Bundesminister für Justiz auf Vorschlag der zuständigen Notariatskammer ernannt. Zu den drei zentralen Tätigkeitsfeldern eines Notars zählen:
Eine der Hauptaufgabe des Notars besteht darin, als streitvermeidender Rechtsberater zwischen den betroffenen Parteien zu vermitteln, um eine gütliche Einigung/einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Er tritt dabei als unparteiischer, objektiver Vertreter auf und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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