Schenkungen, Übergaben, Kaufverträge
Immer öfter wird der Liegenschaftsbesitz schon zu Lebzeiten an die Kinder übergeben. Das hat unter Anderem den Vorteil, dass die Vermögensübernahme bereits zu Lebzeiten passiert und der Übergeber die Gewissheit hat, dass alles in seinem Sinne geregelt ist.
Oftmals fallen Schenkungen auch unter die Notariatsaktspflicht. Auch hier sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.
Gerne berate ich Sie beim Ver- und Ankauf von Liegenschaften.
Ich als Notar bin in der Lage, für Sie die gesamte Abwicklung – Errichtung des Kaufvertrages, Beglaubigung, treuhändige Verwahrung des Kaufpreises, Übernahme einer Treuhandschaft für die finanzierende Bank und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages – in einer Hand durchzuführen.
Die treuhändige Abwicklung erfolgt in jedem Fall über die Notartreuhandbank, welche ausschließlich mit der Verwahrung von Treuhandgeldern von Notaren betraut ist.
Weiters gehören zu meinen Leistungen auch Tauschverträge, Miet- und Pachtverträge, Wohnungseigentumsverträge, Realteilungsverträge, Dienstbarkeitsverträge und Urkunden zur Eintragung und Löschung von Rechten, sowie viele weitere Tätigkeiten.