Eheverträge, Lebensgemeinschaften, Adoptionen
Gerne berate ich Sie über die vermögensrechtlichen Aspekte, welche im Falle einer Eheschließung zu bedenken sind. Ein Ehevertrag schafft die rechtliche Basis für den Ernstfall. Es soll schon am Anfang feststehen, wem was gehört. Dies soll helfen, klare Verhältnisse zu schaffen und Streit zu vermeiden.
Lebensgemeinschaften haben grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen und sind jederzeit auflösbar. Gerade wenn man sich gemeinsam etwas aufbaut und schafft, ist das Bedürfnis nach vertraglichen Regelungen besonders groß, damit die Beteiligten abgesichert sind.
Gerne berate ich Sie über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten in solchen Verträgen.
Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Adoptierenden und Wahlkind zustande, welcher gerichtlich zu genehmigen ist.
Rechtlich sind adoptierte Kinder leiblichen Kindern gleichgestellt.
Ich berate Sie gerne und erledige alle notwendigen Schritte für Sie, vom Adoptionsvertrag bis zur gerichtlichen Genehmigung.
Des Weiteren führe ich Scheidungsvereinbarungen durch und errichte Zustimmungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz.